Vorsorge für den Fall des eigenen Todesfalles entbindet die Hinterbliebenen oft von einer schwierigen Entscheidungslast. Auch die finanzielle Situation kann man ihnen durch entsprechende Eigenvorsorge erleichtern.
Um den Angehörigen im Fall des eigenen Todes Entscheidungen und Erledigungen zu erleichtern, gibt es verschiedene Arten der Vorsorge:
Die Anordnungen über die Art der Bestattung (Erd- oder Feuerbestattung), über den Ablauf der Trauerfeier, usw sollten jedoch nicht in ein Testament aufgenommen werden, da dieses in der Regel erst nach der Bestattungsdurchführung geöffnet wird. Halten Sie diese Wünsche schriftlich fest und legen Sie diese Schriftstücke zu jenen Dokumenten, die anlässlich des Todesfalles benötigt werden.