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Rat und Hilfe im Trauerfall

Jeder Todesfall erfordert unumgängliche Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. Wir sind bemüht, Ihnen die erforderlichen Wege, soweit es möglich ist, abzunehmen.

Wir empfehlen daher, nach Eintritt eines Todesfalles unverzüglich telefonisch mit uns in Verbindung zu treten, damit wir Sie über die örtlichen Gepflogenheiten informieren können.

Erste Schritte bei einem Todesfall

Gemäß dem oberösterreichischen Bestattungsgesetz ist grundsätzlich bei jedem Verstorbenen vom zuständigen Gemeindearzt die Totenbeschau durchzuführen. Das Vorgehen entscheidet sich auch nach dem Ort des Todesfalls.

Privater Bereich

Bei einem Todesfall im privaten Bereich ist daher unverzüglich der zuständige Gemeindearzt (außerhalb dessen Dienstzeiten der zuständige ärztliche Bereitschaftsdienst) zu verständigen.

Öffentlichkeit

Wird eine Person tot aufgefunden, ist zusätzlich zum Arzt bei der nächstliegenden Polizeiinspektion Anzeige zu erstatten.

Senioren- / Pflegeheim oder Krankenanstalt

Bei einem Todesfall in einem Senioren- oder Pflegeheim oder in einer Krankenanstalt wird der Totenbeschauarzt von der Anstaltsleitung verständigt.

Todesfall im Ausland

Erfolgt das Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland, erfolgt die Benachrichtigung der Angehörigen meist durch die österreichische Vertretungsbehörde im jeweiligen Land (Botschaft oder Konsulat) oder durch die Bürgerservicestelle des Außenamtes. Auch bei einem Todesfall im Ausland wenden Sie sich am besten umgehend an uns, damit wir Ihnen bei der Koordination der notwendigen Maßnahmen behilflich sein können.

Benötigte Dokumente

Die Anzeige des Todes bei der für den Todesort zuständigen Personenstandsbehörde (Standesamt) wird in der Regel von uns im Auftrag der Angehörigen durchgeführt. Mit der Anzeige des Todes werden für die Ausstellung der amtlichen Sterbeurkunden/Todesbestätigungen folgende Standesdokumente (sofern zur Verfügung stehend) benötigt:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des letzten Hauptwohnsitzes (Meldebestätigung)
  • Bei Eheleuten: Heiratsurkunde
  • Bei Verwitweten zusätzlich: Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
  • Bei Geschiedenen zusätzlich: Scheidungsdekret
  • Bei Akademikern zusätzlich: urkundlicher Nachweis des akademischen Titels

Aufnahme eines Todesfalls

Die Aufnahme eines Todesfalls (die Erteilung eines für die Bestattungsdurchführung erforderlichen Auftrages) erfolgt entweder in einer unserer Geschäftsstellen, oder auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.

Im Aufnahmegespräch erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur gewünschten Bestattungsart (Erd- oder Feuerbestattung), Auswahl des Sarges, zur Koordination der Termine (Abholung/Überführung, Trauerfeier), zur Erledigung der Formalitäten, Gestaltung der Trauerdrucksorten und auf alle sonstigen Fragen – einschließlich der Kosten – die in Zusammenhang mit dem Ableben Ihres Angehörigen anfallen.

Mitarbeiterin am Telefon © Eiterbichler GmbH+CoKG

Bestattungs-Verfügungen

Hat der Verstorbene zu Lebzeiten für den Fall seines Ablebens Verfügungen getroffen, so bilden diese die Grundlage für die Durchführung der Bestattung. Nach den Bestimmungen der österreichischen Bestattungsgesetze ist jeder Leichnam zu bestatten. Als Bestattungsarten sind in Österreich nur die Erd- (oder Gruft-) und die Feuerbestattung zulässig. Hat der Verstorbene nicht zu Lebzeiten über eine Bestattungsart verfügt, obliegt es den Angehörigen oder dem Auftraggeber zu entscheiden, welche Bestattungsart durchgeführt werden soll.